Hier können Sie uns direkt Terminanfragen schicken, eRezepte Ihrer Dauermedikamente, Überweisungen und AU-Bescheinigungen bestellen,
ohne lange am Telefon warten zu müssen.
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Bei Atemwegsinfekten erwarten wir weiterhin von Ihnen,
dass Sie in unserer Praxis eine FFP-2 Maske tragen,
selbst wenn Sie nur leichte Symptome, wie Schnupfen oder Halsschmerzen haben.
Infekte behandeln wir weiterhin ausschließlich in unserer Infektsprechstunde zwischen 11 und 12 Uhr.
Dazu bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung.
Neben Vorsorgeuntersuchungen und Impfterminen können Sie jetzt auch Arzttermine online bei uns buchen.
Das ist aktuell nur für Patienten,
die sich bereits in unserer hausärztlichen Betreuung befinden.
Neupatienten vereinbaren bitte einen Termin über den Button »Termin anfragen« ,
oder telefonisch unter
08722-9697450
Warum zahlt meine Krankenkasse diese Leistung nicht ?
Gesetzliche Krankenkassen vergüten Ultraschalluntersuchungen des Bewegungsapparates bei Allgemeinmedizinern grundsätzlich nicht — unabhängig von Ausbildung oder klinischer Notwendigkeit.
Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Arzt (wie ich) eine zertifizierte Zusatzausbildung absolviert hat und das Gerät täglich einsetzt.
Das bedeutet für Sie: Diese Untersuchung ist in unserer Praxis
nur als privatärztliche Leistung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) möglich.
Sie erhalten eine Rechnung, die Sie ggf. bei einer privaten Zusatzversicherung einreichen können.
Alternativ können wir ihnen gerne eine Überweisung für einen Orthopäden ausstellen. Hier wird die Ultraschalluntersuchung in der regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.